Die Kammerversammlung

Die Kammerversammlung besteht aus den Mitgliedern der Kammer und ist zuständig für:

  1. die Beschlussfassungen über die Satzung
  2. die Beschlussfassungen über die Abstimmungs-, Geschäfts- und Wahlordnung, die Beitragsordnung, die Gebührenordnung und die Haushalts- und Kassenordnung
  3. die Wahl des Vorstandes sowie die Abberufung von Vorstandsmitgliedern
  4. die Wahl von zwei Rechnungsprüfern und ihren Stellvertretern (Mitglieder des Kammervorstandes sind nicht als Rechnungsprüfer wählbar)
  5. die Entgegennahme und Erörterung des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes, sowie des Berichtes der Rechnungsprüfer
  6. die Genehmigung des Jahresabschlusses
  7. die Entlastung des Vorstandes
  8. die Beschlussfassung über den Haushaltsplan
  9. die Festsetzung der Beiträge und Gebühren
  10. die Bildung einer gemeinsamen Berufskammer nach § 75 StBerG
  11. die Bildung einer nicht rechtsfähigen Arbeitsgemeinschaft mehrerer Berufskammern nach § 84 StBerG
  12. die Schaffung von Fürsorgeeinrichtungen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, sowie deren Hinterbliebene
  13. die Feststellung der Aufwandsentschädigungen und Reisekostenentschädigungen für den Vorstand und den Schatzmeister
  14. die Errichtung eines Praxisverwertungswerkes
  15. die Wahl der Delegierten der Satzungsversammlung und ihrer Stellvertreter (§ 86 a Abs. 2 StBerG).