Gesetzliche Aufgaben
Die Steuerberaterkammer Hamburg ist die Berufskammer der in Hamburg zugelassenen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Sie ist eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufgaben der Steuerberaterkammern sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.
Der Kammer obliegt die gesetzliche Aufgabe, die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren und die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen. Die Kammer behandelt auch Anfragen, z.B. wenn diese Auskünfte zu Gebührenabrechnungen ihrer steuerlichen Berater wünschen. Mit Hilfe ihrer Kartei kann die Kammer anfragenden Steuerpflichtigen auch Kammermitglieder mit Fremdsprachenkenntnissen bzw. mit besonderen Kenntnissen auf Spezialgebieten des Steuerrechts oder in bestimmten Wirtschaftsbranchen benennen.
Darüber hinaus ist die Steuerberaterkammer Hamburg zuständige Stelle in Fragen der Berufsbildung der Steuerfachangestellten. So werden die in Hamburg für diesen Ausbildungsberuf abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge bei der Kammer registriert. In dieser Funktion führt die Steuerberaterkammer Hamburg auch die Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten sowie die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in durch.