Kennen Sie die Lernortkooperation? Sind Sie schon einmal zu einer Sitzung der Lernortkooperation eingeladen worden und haben sich gefragt, was das eigentlich ist? Eine Lernortkooperation ist die Weiterentwicklung des Ausbildertreffens an den Beruflichen Schulen und ist seit 2006 im Hamburgischen Schulgesetz verankert. Sie ist das elementare Gremium für alle ausbildenden Betriebe. Hier treffen sich Ausbildungsbetriebe einer Branche bzw. eines Berufes in der Regel zweimal pro Schuljahr, um gemeinsam mit der Berufsschule über ausbildungsrelevante Themen zu sprechen.

Laut Gesetz sollen die Lernortkooperation insbesondere   

  • an der Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsqualität mitwirken,
  • betriebliches und schulisches Wissen gegenseitig nutzbar machen,
  • die Ausbildungsinhalte zwischen Betrieb und Schule abstimmen,
  • an der Ausgestaltung der Bildungspläne mitwirken,
  • den Schulvorstand in strategischen Fragen, insbesondere bei der Ausrichtung und Organisation der Ausbildung und bei größeren Investitionsvorhaben, beraten,
  • Kooperationen von Betrieben und Schulen vereinbaren,
  • Zusatzqualifikationen und Förderangebote für einzelne Schülergruppen entwickeln, sowie
  • die nähere Ausgestaltung der Organisationsformen des Berufsschulunterrichts unter Berücksichtigung der Vorgaben und der Erfordernisse des Gesamtsystems der beruflichen Schule vereinbaren.

Der Vorsitzende der Lernortkooperation ist Herr Steuerberater Gerhard Hennenberger. Herr Hennenberger lädt in Kooperation mit der Schule zu den LOK-Sitzungen ein und legt gemeinsam mit der Schule die Tagesordnung fest. Natürlich ist er auch an einem direkten Dialog interessiert und freut sich über Ihre Anregung.

Die Lernortkooperation kann Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden und ist für die ausbildenden Betriebe von besonderer Bedeutung, denn hier können Themen nicht nur besprochen, sondern auch abgestimmt werden. Diese Abstimmungen haben dann einen verbindlichen Charakter. Es ist deshalb von großer Wichtigkeit, dass Sie als Vertreter eines Ausbildungsbüros die Sitzungstermine Ihrer Lernortkooperation wahrnehmen. Nur so können Sie Ihre Interessen vertreten und gemeinsam mit den anwesenden Steuerberatern und der Berufsschule eine Lösung finden.

Protokoll der "LOK-Sitzung" vom 06.06.2011

 

Leitfaden zur Entwicklung einer Geschäftsordnung der Lernortkooperation 

Das Hamburgische Schulgesetz können Sie hier in gebundener Form kostenfrei bestellen.